Die Auswirkungen eines neuen Gesetzes, das die gebündelte Abrechnung von Kabelfernsehen für Mieter in Deutschland beendet, wirken sich erheblich auf Tele Columbus aus. Der deutsche Kabelnetzbetreiber meldete im dritten Quartal 2024 einen deutlichen Rückgang der TV-Kunden um 40,4 % im Vergleich zum Vorjahr, was zu einer Gesamtzahl von 1,1 Millionen Abonnenten führte. Trotzdem stieg die Anzahl der Einzelverträge um 130.000 auf 863.000. Tele Columbus erwartet im vierten Quartal ein weiteres Wachstum bei den Einzelverträgen, angetrieben durch verstärkte Vertriebsaktivitäten.

Im Gegensatz zum Rückgang der TV-Abonnements verzeichnete das Internetsegment ein deutliches Wachstum mit einem bemerkenswerten Anstieg der Neukunden um 113,1 % im Vergleich zum Vorjahr. Über 50 % dieser neuen Internetkunden wählten Tarife mit Geschwindigkeiten von mindestens 500 Mbit/s, was einen Trend zu höherer Bandbreitennachfrage unterstreicht. Während der Umsatz in den ersten neun Monaten 2024 im Vergleich zum Vorjahr leicht um 2,3 % auf 325,0 Millionen € zurückging, blieb das normalisierte EBITDA mit 141,6 Millionen € relativ stabil. Das gemeldete EBITDA sank jedoch im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2023 um 14,2 % auf 105,4 Millionen €.

Tele Columbus passte seine Prognose für das Gesamtjahr 2024 an, um die niedrigere als erwartete anfängliche Umstellungsrate bei der Überführung von TV-Kunden auf die Einzelabrechnung sowie die strengere Kapitalallokation innerhalb der Vertriebskanäle zu berücksichtigen. Die Umstrukturierung des Unternehmens in separate Netzwerk- und Serviceunternehmen ist nahezu abgeschlossen, was zu höheren einmaligen Aufwendungen führt. Daher geht das Management von einem Rückgang sowohl des Umsatzes als auch des gemeldeten EBITDA im Vergleich zum Vorjahr aus, erwartet aber auch eine stärkere Liquiditätsposition aufgrund von optimiertem Working Capital und Kapitalallokation/Investitionen. Ein neues deutsches Gesetz, das am 1. Juli 2024 in Kraft trat, schaffte die Praxis ab, die Kosten für Kabelfernsehen in die Nebenkosten der Mieter einzubeziehen, unabhängig von der Nutzung. Diese Gesetzgebung ermöglicht es Mietern, ihre TV-Anbieter zu wählen, erfordert aber Einzelverträge für den Dienst. Dieses neue Gesetz hat sich auch auf Vodafone, Deutschlands größten Kabelnetzbetreiber, ausgewirkt und zu erheblichen Verlusten bei den TV-Kunden geführt.