Der Rechtsstreit zwischen ARD, ZDF und ProSiebenSat.1 bezüglich der nicht autorisierten Einbettung der Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender in die Joyn-Plattform hat eine entscheidende Wende genommen. Am 15. April 2025 fällte das Landgericht Köln ein Urteil zugunsten der ARD und markierte damit einen vorläufigen Sieg in der Kontroverse um die Integration der Mediathek, ARD Mediathek, in den Streamingdienst Joyn von ProSiebenSat.1 ohne vorherige Zustimmung. Dies wurde vom deutschen Medienunternehmen DWDL berichtet.

Die Entscheidung des Gerichts (Aktenzeichen 14 O 82/25) befasste sich mit den rechtlichen Komplexitäten der Nutzung von ARD-Inhalten auf Joyn während eines selbst deklarierten „Beta-Tests“, der ohne die Zustimmung der ARD initiiert wurde. Die ARD leitete die Klage ein und behauptete, dass Joyn ihre Mediathek ohne Genehmigung in seine Plattform eingebunden und dadurch gegen das geistige Eigentum und Urheberrechte verstoßen habe. Ein Sprecher der ARD erklärte, das Gericht habe den Rechtsschutz der ARD Mediathek als umfassendes Angebot bestätigt und deren Integration in Plattformen Dritter ohne ausdrückliche Zustimmung ausgeschlossen. „Inhalte können nicht ohne Vereinbarung extrahiert und neu zusammengesetzt werden“, betonte der Sprecher.

ProSiebenSat.1 hob jedoch Aspekte des Urteils hervor, die sie positiv bewerteten. Während das Gericht in Bezug auf den Integrationsprozess auf Seiten der ARD entschied, konzentrierte sich das Urteil auf Datenbankrechte – ein Bereich, in dem die Nutzung von ARD-Inhalten durch ProSiebenSat.1 unter bestimmten Umständen zulässig sein könnte. Ein Sprecher von ProSiebenSat.1 bemerkte, dass das Urteil die Möglichkeit bestätige, ausgewählte Inhalte von ARD und ZDF auf Plattformen Dritter einzubetten, sofern nicht die Gesamtheit oder wesentliche Bestandteile ihrer Mediatheken genutzt werden.

Diese Gerichtsentscheidung folgt auf die Entfernung der ARD- und ZDF-Mediatheken von der Joyn-Plattform durch ProSiebenSat.1 Anfang März 2025. Trotz dieses Rückschlags bleibt ProSiebenSat.1 bestrebt, durch laufende Gespräche mit ARD und ZDF eine Lösung zu finden und betont eine geschätzte Partnerschaft und ein starkes duales Rundfunksystem in Deutschland. Sie bekräftigen ihren Glauben an eine gültige Rechtsgrundlage für die Einbettung von Inhalten und ihren Optimismus für eine einvernehmliche Lösung.

Dieses Urteil, obwohl bedeutsam, beendet den Streit möglicherweise nicht. ProSiebenSat.1 plant, das Urteil zu analysieren, bevor über weitere rechtliche Schritte entschieden wird. Der Fokus auf Kooperation deutet jedoch darauf hin, dass trotz des Gerichtssiegs der ARD weiterhin Gespräche geführt werden.