Nach einer Klage der Arbeiterkammer (AK) Österreich wird Canal+ Austria, vormals bekannt als HD Austria, seinen Abonnenten eine Aktivierungsgebühr von €29.90 Aktivierungsgebühr erstatten. Dies ist Teil einer Einigung zur Beilegung eines Rechtsstreits über mehrere Vertragsklauseln, die gegen das Konsumentenschutzrecht verstoßen.

Die AK beanstandete die Aktivierungsgebühr und argumentierte, dass diese und andere Vertragsbedingungen gegen österreichisches Konsumentenschutzrecht verstoßen. Nach dem Gerichtsverfahren erklärte sich Canal+ bereit, die betroffenen Kunden zu entschädigen. Wer noch keine Rückerstattungsmitteilung erhalten hat, wird von Canal+ kontaktiert und erhält Anweisungen zur Geltendmachung seines Anspruchs. Alternativ kann man sich direkt über die Canal+ Website bewerben oder eine von der AK bereitgestellte standardisierte Musterschreiben verwenden.

„Die Klausel, die eine Aktivierungsgebühr verlangte, war rechtswidrig. Dies ist ein Erfolg für den Konsumentenschutz und eine Erinnerung an alle Anbieter, faire Vertragsbedingungen einzuhalten“, erklärte die AK. Die AK bestätigte, dass Canal+ auch zugestimmt hat, andere umstrittene Klauseln aus seinen zukünftigen Verträgen zu entfernen.

Diese Aktion ergab sich aus einer Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Canal+ Austria durch die AK. Die AK überwacht regelmäßig Dienstleister, um die Einhaltung des österreichischen Konsumentenschutzrechts zu gewährleisten, was ihr Engagement für die Einhaltung der gesetzlichen Standards in digitalen Märkten widerspiegelt. Canal+ Austria, ein Joint Venture der Canal+ Group und A1 Telekom Austria, bietet sowohl Satelliten- als auch Streaming-Dienste an.

Die AK hat auf ihrer Website detaillierte Informationen und ein Musterschreiben veröffentlicht, um Kunden bei der Rückforderung ihrer Rückerstattung zu unterstützen. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung klarer und fairer Vertragsbedingungen in der Fernsehen-Branche und die anhaltenden Bemühungen zum Schutz der Verbraucherrechte.