Am 1. Januar 2017 tritt in der Ukraine das Gesetz Nr. 1663-VIII „Über Änderungen des Gesetzes der Ukraine „Über das Fernsehen und das Radio“ (betreffend die Klarstellung der Bedingungen für die Verbreitung von Programmen von Fernseh- und Rundfunkorganisationen im Rahmen des universellen Programmangebots)“ in Kraft.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass es im Zusammenhang mit der Umsetzung dieses Gesetzes keine wesentlichen Änderungen bei der Wiederholung von ukrainischen nationalen Kanälen im Viasat-Programmangebot geben wird.