MILAN – Es ist noch nicht klar, welche Form das „Weltraumrecht“ der Europäischen Union annehmen wird.
Der viel erwartete Vorschlag könnte Vorschriften oder Richtlinien umfassen, oder er könnte „nur eine Reihe von politischen Grundsätzen sein, die für Weltraumaktivitäten im EU-Binnenmarkt gelten würden“, sagte Maria Elena De Maestri, Professorin für internationales Recht an der Universität Genua, am 18. Oktober auf dem Internationalen Astronautischen Kongress hier.
Eine weitere Frage ist der Zeitpunkt. Das EU-Weltraumrecht, das zuvor für Anfang 2024 erwartet wurde, wird laut Rechtsexperten auf dem IAC voraussichtlich erst ab 2025 veröffentlicht werden.
„Wenn man ein EU-Anwalt ist, muss man oft außergewöhnlich viel Geduld haben“, sagte Frans Von der Dunk, Professor für Weltraumrecht an der University of Nebraska und Mitglied des Ausschusses für Weltraumrecht der International Law Association, der die Niederlande vertritt. „Ich fürchte, dieses EU-Weltraumrecht wird auch ein langer und gewundener Weg sein.“
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, kündigte 2023 an, dass ein EU-Weltraumrecht mit Schwerpunkt auf Sicherheit, Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit eine Priorität für 2024 sein würde. Ziel war es, Marktbarrieren durch unterschiedliche nationale Gesetze zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Raumfahrtindustrie zu erhöhen.
Das EU-Weltraumrecht soll gemeinsame Standards einführen und die Lizenzanforderungen harmonisieren, sagte Claudiu Mihai Taiatu, akademischer Koordinator des Space Studies Program der International Space University.
Während viele diese Ziele gelobt haben, steht das EU-Weltraumrecht vor Hürden.
Zehn der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union „haben ein vollwertiges nationales Weltraumrecht, das sich mit dem Betrieb der Privatwirtschaft befasst“, sagte Von der Dunk. Die nationalen Gesetze decken die Genehmigung und Aufsicht über kommerzielle Aktivitäten gemäß Artikel VI des Weltraumvertrags von 1967 ab.
Die Befugnis der EU, den wissenschaftlichen Fortschritt und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten zu fördern, ergibt sich aus dem Lissabon-Vertrag von 2007. Diese Befugnis ist jedoch begrenzt.
„Die Kommission muss ein Argument dafür vorbringen, warum [Weltraumrecht] auf EU-Ebene behandelt werden sollte, im Gegensatz zur nationalen Ebene“, sagte Von der Dunk.
Ein möglicher Ansatz ist die Betonung von Sicherheit und Nachhaltigkeit.
„Wenn die Länder akzeptieren, dass es in ihrem gemeinsamen Interesse liegt, einen neuen, breiten, harmonisierten Ansatz zur Bewältigung der Nachhaltigkeit zum Wohle Europas zu verfolgen, dann werden sie wahrscheinlich in der Lage sein, ihren nationalen Stolz zu überwinden und einen einheitlichen Ansatz zu akzeptieren“, sagte Von der Dunk.
Ein möglicher Schwerpunktbereich für das EU-Weltraumrecht ist die bemannte Raumfahrt.
Keines der nationalen Gesetze „befasst sich speziell mit der bemannten Raumfahrt“, sagte Von der Dunk. „Wäre es für die Kommission eine Möglichkeit, dann ein neues Weltraumrecht zu schaffen?“
Datenfreigabe zur Weltraumlageerkennung und Cybersicherheit sind weitere wichtige Themen, die im EU-Weltraumrecht behandelt werden könnten, sagte Taiatu.