Am 17. Juli stellte die Federal Communications Commission (FCC) einen umfassenden Plan zur Neubewertung der nationalen Notfallwarninfrastruktur vor. Dieser Notice of Proposed Rulemaking, der für die August-Sitzung der FCC vorgesehen ist, bedeutet eine grundlegende Überprüfung sowohl des Emergency Alert System (EAS) als auch der Wireless Emergency Alerts (WEA).

Die Ankündigung der FCC hebt hervor, dass beide Systeme, die vor Jahren mit der damaligen Technologie eingeführt wurden, den modernen Anforderungen möglicherweise nicht mehr effektiv gerecht werden. Das EAS, das seit 1994 unter der gleichen Architektur arbeitet, und das WEA, das für deutlich weiterentwickelte Telekommunikationsnetze konzipiert wurde, werden einer genauen Prüfung unterzogen. Die Überprüfung geht über inkrementelle Anpassungen hinaus und berücksichtigt grundlegende strukturelle Aspekte: Warnziele, autorisierte Absender, Übertragungsmöglichkeiten und Methoden des öffentlichen Empfangs.

Die vorgeschlagene Regeländerung untersucht verschiedene kritische Bereiche. Sollen Warnsysteme die Zustellung von Nachrichten garantieren, oder sollte ein „Best-Effort“-Ansatz ausreichen? Wie können Systeme vor Cyberangriffen geschützt werden, die legitime Warnungen stören oder Fehlalarme auslösen könnten? Die Präzision der geografischen Zielausrichtung, um „Alert Fatigue“ zu vermeiden, wird ebenfalls untersucht.

Die FCC erwägt, die autorisierten Warnursprünge über staatliche Stellen hinaus auf Versorgungsunternehmen zu erweitern, um sofortige Gefahrenmeldungen zu ermöglichen. Machine-to-machine alerting, das automatisch Schutzmaßnahmen auslöst, wird ebenfalls untersucht. Darüber hinaus wird das Potenzial für Video-Messaging-Funktionen geprüft, zusammen mit den Kostenimplikationen und technischen Anforderungen.

Die Kommission räumt ein, dass traditionelle Warnplattformen aufgrund sich verändernder Medienkonsumgewohnheiten die Zielgruppen möglicherweise nicht mehr so effektiv erreichen wie zuvor. Streaming-Dienste, soziale Medien und vernetzte Geräte, die im Juni 2024 40,3 % der Fernsehnutzung ausmachten, bleiben außerhalb des aktuellen Systems. Die FCC untersucht, ob Notfallwarnungen die Funktionen von Endgeräten priorisieren sollten, um einen direkten Warnempfang unabhängig von der Programmierung zu ermöglichen.

Die Überprüfung erfolgt vor dem Hintergrund erheblicher Druck auf die Lieferkette in der Notfallwarnbranche. Die National Association of Broadcasters ersuchte die FCC um softwarebasierte Lösungen, nachdem Sage Alerting Systems die Einstellung der Hardwareproduktion aufgrund von Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Legacy-Komponenten angekündigt hatte. Sage beliefert etwa 90 % der Radiosender mit Notfallwarnhardware, wodurch Digital Alert Systems zum Hauptanbieter wird.

Die Mitteilung der FCC enthält keine Erörterung des Übergangs auf ATSC 3.0 oder NextGen TV-Übertragungen, obwohl Befürworter die verbesserten Warnfunktionen des Standards betonen. Daten der Federal Emergency Management Agency zeigen seit 2012 4,86 Millionen Anwendungen des Integrated Public Alert and Warning System. Der National Weather Service generiert etwa 90 % der EAS-Aktivierungen, hauptsächlich für Wetterwarnungen.

Untersuchungen zeigen, dass vielen Wireless Emergency Alert-Nachrichten wichtige Informationen fehlen, was die Kommission dazu veranlasst, sich nach der Vorgabe wichtiger Informationselemente in allen Nachrichten zu erkundigen. Die Anfrage der FCC konzentriert sich darauf, systematisch zu bewerten, ob die aktuellen Systeme die Ziele der öffentlichen Sicherheit angesichts technologischer und verhaltensbezogener Veränderungen effektiv erreichen. „Im Rahmen dieser Prüfung bitten wir um Stellungnahmen dazu, wie EAS und WEA in der Praxis für die Behörden funktionieren, die täglich Warnungen versenden, und für die Öffentlichkeit, die diese Warnungen empfängt“, erklärte die Kommission.

Die FCC wird nach der Veröffentlichung 30 Tage lang öffentliche Kommentare entgegennehmen, gefolgt von einer 45-tägigen Frist für die Beantwortung von Kommentaren. Die Kommission hat keinen Zeitrahmen für den Abschluss oder die Umsetzung von Änderungen angegeben.