Die deutschen Medienbehörden starten die zweite Runde der Ausschreibung für TV- und Radio-Sender, die eine Einstufung als Angebote von öffentlichem Interesse anstreben. Diese Einstufung sorgt für eine bevorzugte Auffindbarkeit auf den Benutzeroberflächen von Empfangsgeräten. Der Status wird an nationale und internationale Kanäle vergeben, die „einen besonderen Beitrag zur Meinungsvielfalt und zum Angebot“ leisten, so die Medienbehörden.

Das Verfahren für öffentliches Interesse soll Kanälen mehr Sichtbarkeit verschaffen, die den Nutzern „eine echte Auswahl an verschiedenen seriösen Informationsquellen bieten und so zur Meinungsbildung beitragen“. „Zahlreiche Medienangebote leisten einen wichtigen Beitrag zur Meinungsvielfalt. Ziel des Verfahrens für öffentliches Interesse ist es, diesen Schutzschild der Demokratie sichtbar zu machen“, sagte Dr. Tobias Schmid, Direktor der Medienanstalt für Medien NRW, die den Vorsitz im Verfahren führt.

Dr. Eva Flecken, Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienbehörden und der Direktorenkonferenz der Medienbehörden (DLM), fügte hinzu: „Vielfalt kann nur dann wirksam sein, wenn sie auch gefunden werden kann. Im Wettbewerb um Sichtbarkeit sind wertvolle, informationsreiche Inhalte gegenüber reinen Unterhaltungsformaten oft im Nachteil. Das Verfahren für öffentliches Interesse stellt sicher, dass diese Medienangebote nicht vernachlässigt werden, sondern die Aufmerksamkeit erhalten, die sie verdienen und die wir für eine lebendige Medienvielfalt brauchen.“

Alle Sender, die zuvor als öffentliches Interesse eingestuft wurden, verlieren ihren Status im Sommer 2025. Die Ausschreibung richtet sich daher sowohl an Sender, die bereits als öffentliches Interesse zertifiziert wurden, als auch an Sender, die derzeit nicht als öffentliches Interesse gelistet sind.

Bundesweite, lokale und regionale Sender können an der Ausschreibung teilnehmen. Wie in der ersten Bewerbungsrunde 2021/22 werden auch Anbieter von regionalen Fenstern gebeten, einen Antrag einzureichen. Die Antragsteller müssen im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung des öffentlichen Interesses 2024/25 Gebühren entrichten. Die Medienbehörden erheben eine feste Gebühr von 500 Euro pro Antrag von Sendern, die einzelne Bundesländer, regionale oder lokale Zielgebiete abdecken, und 1.000 Euro pro Antrag von bundesweiten Sendern.

Sender, die den Status des öffentlichen Interesses erhalten möchten, müssen nachweisen, dass sie die festgelegten Kriterien für die Zertifizierung erfüllen. Weitere Informationen und die Antragsformulare sind unter https://www.medienanstalt-nrw.de/public-value-2024 verfügbar. Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet am 10. Oktober 2024 um 12.00 Uhr MESZ.