Die European Broadcasting Union (EBU) begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission, die Beschwerde von Sanoma Media Finland gegen Yle zurückzuweisen. Dies bestätigt, dass die Streaming- und Online-Lernangebote des öffentlich-rechtlichen Senders mit seinem öffentlichen Auftrag übereinstimmen. Diese Entscheidung unterstreicht laut EBU die entscheidende Rolle der öffentlich-rechtlichen Medien (PSM) bei der Anpassung an digitale Plattformen unter Beibehaltung ihres Kernauftrags, Zuschauer zu informieren, zu bilden und zu unterhalten.
Die EU-Kommission wies die von Sanoma Media eingereichte Beschwerde zurück und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Online-Dienste von Yle. Die EBU begrüßt diese Entscheidung, da sie den Grundsatz verstärkt, dass PSM-Inhalte jederzeit und überall auf allen Plattformen zugänglich bleiben müssen. „Die Entscheidung der Europäischen Kommission unterstreicht die Bedeutung des EU-Grundsatzes der technologischen und plattformübergreifenden Neutralität für öffentlich-rechtliche Medien. Öffentliche Rundfunkanstalten müssen sich dem digitalen Zeitalter anpassen und gleichzeitig ihrem Auftrag treu bleiben, die gesamte Öffentlichkeit zu informieren, zu bilden und zu unterhalten. In diesem Beispiel wird sichergestellt, dass Yle der finnischen Gesellschaft weiterhin effektiv dienen kann“, sagte Alexandre Fall, Senior Competition Counsel, EBU.
Die Beschwerde von Sanoma Media Finland aus dem Jahr 2021 behauptete, dass die Video-on-Demand-(VOD)- und Online-Lernangebote von YLE unzulässige staatliche Beihilfen darstellten. Die Kommission entschied, dass diese Dienste mit den Aufgaben der PSM übereinstimmen und keine neuen Beihilfen darstellen. Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung der EU und der Praxis der Kommission und bestätigt das Ermessen der Mitgliedstaaten, die Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Medien als Reaktion auf gesellschaftliche und technologische Veränderungen zu definieren.
Yle bietet Online-Dienste an, darunter audiovisuelle (sowohl lineare als auch On-Demand-Inhalte), Audio-, Text- und Multimedia-Inhalte. Diese Dienste sind entscheidend, um im digitalen Zeitalter relevant zu bleiben, insbesondere da On-Demand-Inhalte laut EBU die tägliche Sehzeit bei Internetnutzern im Alter von 18 bis 64 Jahren dominieren. Die Mitteilung der Kommission zum Rundfunk unterstreicht die besondere Rolle der öffentlich-rechtlichen Medien in einer digitalen Landschaft und besagt, dass öffentlich-rechtliche Medien „die Möglichkeiten der Digitalisierung und der Diversifizierung der Verbreitungsplattformen technologie-neutral zum Wohle der Gesellschaft nutzen können sollten.“ Dies ermöglicht es den öffentlich-rechtlichen Medien, mit jüngeren Zielgruppen dort in Kontakt zu treten, wo sie am aktivsten sind.
Die Entscheidung zu Yle folgt einem ähnlichen Fall aus dem Jahr 2021, als die Kommission eine Beschwerde gegen den litauischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk LRT zurückwies und dessen Online-Nachrichtendienste als legitim und als bestehende Beihilfe bestätigte.