Deutsche Behörden haben mit energischen Maßnahmen gegen die Verbreitung extremistischer Inhalte vorgegangen, indem sie Internet Service Provider (ISPs) anordneten, den Zugriff auf die Webseiten von Al Manar TV, einem libanesischen Sender mit Verbindungen zur Hisbollah, zu blockieren. Die deutsche Jugendmedienschutzkommission KJM leitete das Verbot unter Berufung auf Bedenken hinsichtlich antidemokratischer und antisemitischer Propaganda ein.

Dr. Tobias Schmid, Beauftragter für europäische Angelegenheiten der deutschen Medienbehörden und Direktor der Medienanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen, betonte die Notwendigkeit, die demokratischen Prinzipien Deutschlands zu wahren. „Die Meinungsfreiheit endet dort, wo sie missbraucht wird, um die Menschenwürde zu verletzen und die Werte unserer freien, demokratischen Gesellschaft zu untergraben“, erklärte Schmid. Die Inhalte von Al Manar TV, darunter Aufrufe zur Zerstörung Israels und die Rechtfertigung terroristischer Akte, werden als Verstoß gegen deutsches Recht angesehen.

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM, hob spezifische Verstöße hervor: „Al Manar verwendet Symbole verfassungswidriger Organisationen, leugnet Israels Existenzrecht und schafft Feindbilder, was alles nach deutschem Recht verboten ist.“ Während das Bundesministerium des Innern die Aktivitäten von Al Manar im Jahr 2008 verboten hatte, blieb seine Online-Präsenz bestehen. Diese jüngste Maßnahme unterstreicht die Notwendigkeit aktualisierter Vorschriften zur effektiven Bekämpfung digitaler Inhalte.

Die KJM schlägt eine Überarbeitung des Medienstaatsvertrages vor, um Medienregulierungsbehörden mehr direkte Befugnisse in Fällen mit bundesweiten Verboten zu verleihen. Die Anordnung, erlassen nach dem Jugendschutzstaatsvertrag (JMStV) und dem Medienstaatsvertrag (MStV), verpflichtet ISPs, den Zugriff auf die Webseiten von Al Manar zu blockieren, einschließlich Textbeiträgen, Videos on Demand und Livestreams.

Eumann schloss mit den Worten: „Mit diesen Sperranordnungen demonstrieren wir unser Engagement im Kampf gegen Demokratiegefährdungen. Nun liegt es an den Telekommunikationsunternehmen, diesen Propagandasender aus dem Internet zu entfernen.“ Die Sperranordnung stellt einen bedeutenden Schritt in Deutschlands anhaltendem Kampf gegen Online-Extremismus dar.