Im Anschluss an ein Urteil des High Court wird Ofcom eine Konsultation zur Änderung seines Rundfunkkodexes bezüglich der Verwendung von Politikern als Nachrichtensprecher oder -reporter durchführen. Das Gericht stellte fest, dass Ofcom bei seinen Entscheidungen zu zwei Folgen von GB News' "State of the Nation," präsentiert von Jacob Rees-Mogg, rechtswidrig gehandelt hat.

Im März 2024 entschied Ofcom, dass diese Sendungen gegen die Regeln 5.3 und 5.1 des Rundfunkkodexes verstießen, da ein Politiker die Nachrichten präsentierte und somit die Gewährleistung der gebührenden Unparteilichkeit nicht sichergestellt wurde. Das High Court hob diese Entscheidungen auf und betonte, dass die Regeln zwischen Nachrichten- und Aktuellensendungen unterscheiden. Da "State of the Nation" in erster Linie eine Aktualsendung ist, fand Regel 5.3 keine Anwendung.

GB News CEO Angelos Frangopoulos erklärte: “Diese wegweisende Entscheidung des High Court bestätigt die Position von GB News als furchtloser Verteidiger der Meinungsfreiheit im Vereinigten Königreich. Unser Gerichtssieg ist von großer Bedeutung für die gesamte britische Rundfunkbranche. Wir sind stolz darauf, dass wir das einzige Medienunternehmen waren, das den Mut zu seinen Überzeugungen hatte. Ich fordere die Regierung und das Parlament auf, die Ernsthaftigkeit dieses grundlegenden Versagens von Ofcom zu berücksichtigen. GB News floriert mit Rekordzahlen an Zuschauern, weil es sich darauf konzentriert, allen Gemeinden des Landes zu dienen und seine Mission als „Der Kanal des Volkes“ zu erfüllen.”

Ofcom wird nun eine Überprüfung und Konsultation zu vorgeschlagenen Änderungen an Regel 5.3 durchführen, um Politiker explizit davon abzuhalten, in jeder Art von Programm Nachrichten zu präsentieren. "Wir werden relevante Fälle, die diese Regel betreffen, gemäß den Anweisungen des Gerichts sorgfältig prüfen und feststellen, ob weitere regulatorische Maßnahmen erforderlich sind", hieß es. Die Zwischenberatung für Rundfunkanstalten lautet: „Wenn ein Politiker als Nachrichtensprecher, Interviewer oder Reporter in jeder anderen Art von Programm, einschließlich Aktualsendungen, auftritt, sollten die Rundfunkanstalten die Übereinstimmung dieser Inhalte mit Regel 5.1 des Kodexes sorgfältig prüfen, die vorschreibt, dass Nachrichten, gleich welcher Form, mit der gebotenen Genauigkeit und mit der gebotenen Unparteilichkeit berichtet werden müssen.”