Ofcom hat aktualisierte Richtlinien veröffentlicht, die klarstellen, wie ihre Regeln zur gebotenen Genauigkeit und Unparteilichkeit anzuwenden sind, wenn Politiker Nachrichten präsentieren. Die Regulierungsbehörde erklärt, dass diese Änderung die moderne Nachrichten-Umgebung widerspiegelt, in der Bulletins und "Nachrichten in jeglicher Form" in Programmen mit gemischten Genres und aktuellen Themen zu finden sind. Sie hat jedoch von einem vollständigen Verbot des von GB News populär gemachten Genres Abstand genommen.

Im Anschluss an ihre Konsultation, die im Mai begann – ausgelöst durch das Urteil des High Court zu GB News im Februar – hat sich Ofcom gegen eine Änderung des Wortlauts von Regel 5.3 selbst entschieden. Stattdessen hat sie ihre Richtlinien aktualisiert, um die Grenzen zu verdeutlichen, wenn Sender Politiker als Moderatoren in Programmen einsetzen, die Nachrichtensendungen enthalten. Die überarbeiteten Richtlinien zu Regel 5.1 besagen nun ausdrücklich, dass, wenn beispielsweise ein Parlamentsabgeordneter Nachrichten innerhalb eines Nicht-Nachrichtenprogramms präsentiert, sein politischer Status ein relevanter Faktor ist, wenn Ofcom beurteilt, ob die Nachrichten mit gebotener Unparteilichkeit präsentiert wurden.

Die aktualisierten Richtlinien zu Regel 5.3 beschreiben "außergewöhnliche Umstände" – wenn ein Politiker als Nachrichtensprecher/Interviewer/Reporter in einer Nachrichtensendung eingesetzt werden könnte – als Situationen, die außerhalb der Kontrolle eines Senders liegen, von denen Ofcom erwartet, dass sie selten sind und durch Notfallpläne untermauert werden. Ofcom hat auch ihre Definition von "Politiker" aktualisiert und Mitglieder des House of Lords und Parteien-"Vertreter" hinzugefügt, während "Aktivisten" entfernt wurden.

Der Schritt der Regulierungsbehörde folgt auf eine Periode intensiver Beobachtung von politisch geprägten Sendungen, insbesondere auf GB News. Mehrere Untersuchungen wurden eingeleitet, aber viele wurden später aufgehoben oder zurückgezogen, nachdem GB News's erfolgreiche gerichtliche Überprüfung im Februar 2025 klargestellt hatte, dass Regel 5.3 in ihrer jetzigen Fassung für "Nachrichtensendungen" und nicht für aktuelle Sendungen gilt. Laut Ofcom gilt: "Wenn beispielsweise ein Parlamentsabgeordneter Nachrichten innerhalb eines Nicht-Nachrichtenprogramms präsentiert, ist sein politischer Status ein relevanter Faktor, wenn Ofcom beurteilt, ob die Nachrichten mit gebotener Unparteilichkeit präsentiert wurden."