Deutsche Behörden haben ihre Untersuchung der ProSiebenSat.1 Media-Tochterunternehmen Jochen Schweizer und mydays abgeschlossen. Das Ergebnis sind erhebliche Geldstrafen in Höhe von insgesamt 3,9 Millionen Euro wegen Verstößen gegen das deutsche Gesetz über den Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).

Die Staatsanwaltschaft München I und das Amtsgericht München verhängten Geldstrafen in Höhe von 10.000 Euro gegen ProSiebenSat.1 Media, 2,59 Millionen Euro gegen Jochen Schweizer und 1,3 Millionen Euro gegen mydays. Das Unternehmen hob die Anerkennung seiner umfassenden Kooperation und internen Untersuchungen durch die Behörden hervor, die zur Minderung der Strafen beigetragen haben.

Die Untersuchung konzentrierte sich auf mögliche Verstöße gegen Finanzvorschriften im Umgang mit Kundengeldern im Bereich des Erlebnisgutschein-Geschäfts. Es bestanden Bedenken hinsichtlich der vollständigen Einhaltung der strengen Anforderungen des ZAG an die Abwicklung von Finanztransaktionen.

ProSiebenSat.1 hat potenzielle Strafen bereits proaktiv in seinen Finanzberichten für Mitte 2024 berücksichtigt und das Thema auch in seinen Jahresberichten 2022 und 2023 detailliert dargestellt. Die Unternehmensführung erörterte die Ergebnisse ihrer internen Überprüfung auf der Hauptversammlung 2024. Während der gesamten Untersuchung arbeiteten Jochen Schweizer und mydays mit der BaFin, der deutschen Finanzaufsichtsbehörde, zusammen, um ihre Geschäftsmodelle anzupassen und den weiterhin problemlosen Verkauf von Erlebnisgutscheinen zu gewährleisten.

„Wir freuen uns, die ZAG-Untersuchung abzuschließen und uns auf das Wachstum von Jochen Schweizer und mydays zu konzentrieren. Wir haben auch unsere Governance-Systeme gestärkt und erhebliche Verbesserungen umgesetzt“, erklärte Martin Mildner, Finanzvorstand von ProSiebenSat.1. Er merkte weiter an, dass Einzelheiten zu möglichen Regressansprüchen gegen Dritte später mitgeteilt würden.