Der Rechtsstreit zwischen dem deutschen Medienkonzern ProSiebenSat.1 und den öffentlich-rechtlichen Sendern ARD und ZDF geht weiter, wobei ProSiebenSat.1 einen weiteren Rückschlag hinnehmen muss. Das Landgericht München hat gegen die Streaming-Plattform Joyn von ProSiebenSat.1 entschieden, da diese ARD- und ZDF-Inhalte ohne Erlaubnis eingebettet hatte. Dies folgt auf ein ähnliches Urteil des Landgerichts Köln im April 2025.

Das Gericht stellte fest, dass Joyns Vorgehen gegen deutsches Medienrecht verstößt, insbesondere gegen den Schutz der Autonomie der Sender über ihre Content-Verteilung. Obwohl anerkannt wurde, dass das Einbetten nach Urheberrecht zulässig sein könnte, betonte das Gericht, dass es dennoch gegen Medienvorschriften verstoßen kann, wenn es die redaktionelle Kontrolle und die Verbreitungsrechte untergräbt. Das Problem rührt von der Integration der vollständigen ARD- und ZDF-Mediatheken durch Joyn Anfang dieses Jahres her, die von ProSiebenSat.1 als „Beta-Test“ bezeichnet wurde. ARD und ZDF argumentierten, dass der Integration wesentliche Funktionen wie Barrierefreiheitsoptionen und eine korrekte Quellenangabe fehlten und dadurch ihre Dienste falsch dargestellt wurden. „Diese Integration fehlte an wesentlichen Funktionen wie Barrierefreiheitsoptionen, Personalisierung und korrekter Quellenangabe und stellte damit ihre Dienste falsch dar“, erklärten Vertreter von ARD und ZDF.

Nach den ersten Gegenreaktionen und rechtlichen Herausforderungen entfernte Joyn die eingebetteten Inhalte. Das Gerichtsverfahren wurde jedoch fortgesetzt und gipfelte in der Entscheidung des Münchner Gerichts. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass öffentlich-rechtliche Sender nicht verpflichtet sind, Dritten die Verbreitung ihrer Inhalte ohne Zustimmung zu erlauben. Das Urteil stellte außerdem klar, dass die Handlungen von ProSiebenSat.1 nicht durch Wettbewerbsrecht geschützt waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und ProSiebenSat.1 hat sich noch nicht zu einem möglichen Rechtsmittel geäußert. Diese rechtliche Auseinandersetzung findet statt, während sich Deutschland darauf vorbereitet, am 1. Dezember ein reformiertes Medienrecht umzusetzen, das darauf abzielt, die Medienlandschaft zu modernisieren und die Zusammenarbeit zu fördern, wobei das Einbetten als potenzielle Methode zur Inhaltsfreigabe explizit angesprochen wird.